Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1.Angebot und Auftrag

(1) Unsere sämtlichen – auch künftige – Angebote, die Auftragsbestätigungen und alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Waren und Leistungen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

(2) Unsere Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt.

(3) Alle unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend. Alle Vereinbarungen und Aufträge, insbesondere mündliche und fernmündliche, sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben. Dies gilt namentlich auch für Aufträge und Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern im Außendienst.

(4) Verzichten wir auf irgendeine der hier aufgeführten Bedingungen oder stimmen wir irgendwelchen Abänderungen zu, so hat dies nicht den Verzicht auf die übrigen Bedingungen oder deren Abänderung zur Folge.

(5) Bei Waren und Leistungen, deren Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung des Käufers gleichzeitig als Erklärung dafür, dass diese Waren oder Leistungen für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne verwendet werden.

§2.Umfang der Leistungspflicht

(1) Maßgeblich für den Umfang unserer Leistungspflicht ist stets unsere schriftliche Bestätigung, welche aufgrund der Bestellung abgegeben wird. Ersatzweise kann die Bestätigung auch durch die Lieferung oder Rechnungsstellung erfolgen.

(2) Teillieferungen sind nach unserem Ermessen zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Rechtsgeschäft.

§3.Preise

(1) Alle Angebots- und Verkaufspreise sind freibleibend. Die Berechnung der Preise erfolgt grundsätzlich zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.

(2) Sämtliche Preise in unseren Preislisten verstehen sich ab unserem Werk Wachtendonk rein netto ohne Mehrwertsteuer und Skonto. Die Mehrwertsteuer wir in jeder Rechnung gesondert aufgeführt. Verpackungsmaterial, Transportkosten und ähnliches werden zum Selbstkostenpreis berechnet und sind mit der Warenrechnung zu bezahlen.

§4. Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Bei Zahlungseingang bei uns innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Wird das Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe – mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank – ab Rechnungsdatum zu berechnen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. Nach Ablauf der 30 tägigen Zahlungsfrist tritt Verzug gemäß § 286 BGB ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(2) Unsere Rechnungen über Maschinen und Geräte sind mit 50 % der Rechnungssumme bei Rechnungsstellung anzuzahlen. Die Restzahlung ist bei Lieferung fällig. Erfolgt die Zahlung nicht, so sind wir berechtigt die Lieferung zu verweigern.

(3) Wechsel, Schecks und alle sonstigen bargeldlosen Zahlungen werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont-, Einziehungs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Sie sind sofort in bar zu zahlen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehalten des Eingangs abzüglich aller Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

(4) Alle unsere Forderungen werden unabhängig der Laufzeit etwaiger Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt. Wir sind dann berechtigt, bereits bestätigte Bestellungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu bearbeiten. Hierzu sind wir ebenfalls berechtigt, falls der Kunde im Laufe der Geschäftsbeziehung mehrfach die Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten hat oder berechtigte Zweifel an der Zahlungswilligkeit des Kunden bestehen. Machen wir von unserem Recht auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung keinen Gebrauch, so hat dies keinen Verzicht auf spätere Geltendmachung zur Folge. Äußern wir ein derartiges Verlangen, so hat dies keinen Einfluss auf die vom Kunden übernommenen Verpflichtungen. Wir können ferner die Weiterveräußerung bereits gelieferter Ware untersagen und deren Rückgabe mit Übertragung des unmittelbaren Besitzes auf uns auf Kosten des Kunden verlangen. Der Kunde stimmt in den vorgenannten Fällen der Wegnahme der gelieferten Ware durch uns schon jetzt zu. Ferner räumt er uns schon jetzt das Recht ein, zur Wegnahme der Ware das Gelände und die Räumlichkeiten zu betreten, wo sich die Ware befindet. Der Kunde haftet für alle Schäden, die bei der Wegnahme der Ware auftreten. Die beiden vorstehenden Sätze gelten unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Ware zurückgewährt wird.

(5) Wir haben Anspruch auf eine nach Art und Umfang übliche Sicherheit für unsere Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig, bedingt oder befristet sind.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

§5.Lieferung und sonstige Leistungen

(1) Wir sind stets bemüht, angegebene Liefer- und Leistungsfristen bzw. Termin einzuhalten. Zeitangaben gelten jedoch stets nur annähernd.

(2) Wenn Liefer- bzw. Leistungsfristen als Zeitraum angegeben sind, beginnen sie mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist. Bei Selbstabholung beziehen sich die Liefer- bzw. Leistungsfristen und Termine auf den Zeitpunkt, für den wir die Ware versandbereit gemeldet haben. Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen und Termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Kunde – um den der Kunde aus diesem oder einem anderem Geschäft in Verzug ist.

(3) Sollten wir in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 60 Tagen setzten. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware nicht bis zum Fristablauf versandbereit gemeldet ist. Weitergehende Ansprüche sind in gesetzlich zugelassenem Umfang ausgeschlossen und auf voraussehbare Schäden begrenzt.

(4) Die Regelungen des §5 Nr 3 gelten auch für Reparaturen und Gewährleistungsansprüche.

§6. Versand und Gefahrenübergang

(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Versandart wird nach unserer Wahl vorgenommen. Versicherungen jeglicher Art erfolgen durch uns nur, wenn dies von uns ausdrücklich zugesagt ist.

(2) Zum vereinbartem Termin versandbereit gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

(3) Mit Verlassen unseres Werkes, oder mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, wenn eine solche früher erfolgt, geht die Gefahr – einschließlich der Gefahr einer Beschlagnahme – auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder wenn wir die Anlieferung selbst durchführen.

§7.Höhere Gewalt und sonstige Lieferbedingungen

(1) Unvorhergesehene Ereignisse und höhere Gewalt, die eine Einschränkung oder Einstellung unseres Betriebes erforderlich machen oder ähnliches, berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. In diesem Falle können wir aber auch wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen Feuer, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar gleichviel, ob sie bei uns, unseren Vorlieferanten oder Transporteuren usw. entstanden sind. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen.

(2) Sollten derartige Umstände, deren Abweichung nicht in unserer Macht liegt, eine wesentliche Preiserhöhung für die Ware herbeiführen, sind wir auch berechtigt, die Lieferung zu einem höheren, der Kostensteigerung entsprechenden Preis durchzuführen.

§8.Gewährleistung

(1) Wir übernehmen gegenüber dem Kunden die Gewähr dafür, dass gelieferte Waren im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei sind von Material-, Funktions- und Verarbeitungsfehlern. Darüber hinaus übernehmen wir keinerlei Gewähr für Eigenschaften der Ware, es sei denn, wir haben eine Eigenschaft besonders und in schriftlicher Form zugesichert.

(2) Diese Gewährleistung gilt für eine Dauer von sechs Monaten ab Lieferung an den Kunden. Sollte sich innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Material-, Funktions- oder Verarbeitungsfehler herausstellen, werden wir die Ware oder deren entsprechende Teile, die uns frei eingesandt werden, bei uns kostenlos reparieren oder austauschen.

(3) Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen bewirkt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Wir haben das Recht, mehrmals nachzubessern, oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Ist es für den Kunden unzumutbar, weitere Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen hinzunehmen, ist er berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder nach Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine weitergehende Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften kommt nur in Betracht, falls die Zusicherung schriftlich gegeben wurde und gerade gegen den eintretenden Mangel oder Folgeschaden absichern sollte. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen, insbesondere solche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind. Wir haften ferner nicht für die Eignung der Ware für die von dem Kunden in Aussicht genommenen Zwecke. Die sachgemäße Handhabung, Lagerung, Bedienung und Wartung der Ware ist Vorraussetzung für Erhaltung der Gewährleistungsansprüche. Uns ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen oder zu prüfen. Geschieht dies nicht und wird uns insbesondere auf Verlangen die Ware nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt, entfallen die Gewährleistungsansprüche.

(4) Mängelrügen und Beanstandungen über Falsch- und Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach der Ablieferung und bei etwaigen verstecken Mängeln innerhalb von 5 Tagen nach deren Auftreten unter gleichzeitiger Angabe der betreffenden Rechnung und der behaupteten einzelnen Mängel sowie unter Beifügung des Lieferscheines schriftlich geltend zu machen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.

§9.Haftung

Aus den gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen ( insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung ) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens. Auch in diesem Falle ist die Haftung auf den für uns vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch den Warenwert bzw. den Wert der Leistung, begrenzt.

§10.Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche – auch künftige – Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnung ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung des Saldos. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 15 %, so werden wir übersteigende Sicherheiten nach freiem Ermessen freigeben.

(2) Der Kunde ist berechtigt, über gekaufte Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Die Forderung des Kunden aus Weiterverkauf von Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, tritt er schon jetzt im voraus an uns ab. Insbesondere tritt er auch Ersatzansprüche gegen Versicherungen oder Dritte aus einer Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hiermit an uns ab.

(3) Eine Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware ohne besondere Aufforderung auszusondern und zu unserer Verfügung zu halten.

(4) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir die Ware gleich aus welchem Grunde zurückgenommen, so sind wir berechtigt, unbeschadete weitergehender Schadensersatzansprüche, 15 % des dem Kunden in Rechnung gestellten Warenpreises für unsere mit der Rücknahme verbundenen Kosten pauschal in Rechnung zu stellen.

§11.Sonstiges

(1) Auf die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Langenfeld. Bei wechsel- oder Scheckklagen gilt außerdem der gesetzliche Gerichtsstand. Uns ist es unbenommen, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

Stand: Januar 2014